Der Energieausweis: Wichtige Grundlage für Ihr Immobiliengeschäft
Informationen für Käufer und Verkäufer einer Immobilie in Landsberg am Lech, Ammersee, Augsburg, München
Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet und potenzielle Käufer oder Mieter über den Energieverbrauch informiert. Aber warum ist er bei Verkauf und Vermietung so wichtig? Wir beantworten Ihre Fragen.
Warum ist der Energieausweis wichtig?
Ein Energieausweis ist ein wichtiges Instrument, um die energetische Bewertung eines Gebäudes transparent darzustellen. Er gibt potenziellen Käufern oder Mietern genaue Informationen über den Energieverbrauch und hilft, die Energiekosten langfristig zu senken. Zudem dient er als Entscheidungshilfe bei der Immobiliensuche. In Deutschland ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben und wird in verschiedenen Fällen benötigt, zum Beispiel bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie. Auch für öffentliche Gebäude ab einer bestimmten Größe oder für Neubauten ist der Energieausweis Pflicht. Liegt der Energieausweis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht vor, drohen Bußgelder oder rechtliche Konsequenzen.
Welche Informationen bietet ein Energieausweis?
Der Energieausweis enthält wichtige Informationen zur energetischen Bewertung eines Gebäudes. Grundsätzlich werden zwei Arten von Energieausweisen unterschieden: der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis.
Der Bedarfsausweis basiert auf einer detaillierten Berechnung des theoretischen Energiebedarfs eines Gebäudes und wird häufig für Neubauten oder energetisch sanierte Gebäude verwendet. Der Verbrauchsausweis hingegen basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten und wird für bestehende Gebäude verwendet.
Der Bedarfsausweis ist erforderlich, wenn ein neues Gebäude errichtet oder eine größere Modernisierung durchgeführt wird. Für öffentliche Gebäude mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche ist er ebenfalls vorgeschrieben.
Der Verbrauchsausweis wird in den meisten anderen Fällen benötigt, z. B. bei Verkauf oder Vermietung von Wohn- oder Gewerbeimmobilien. Zu beachten ist jedoch, dass bei Gebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten der Eigentümer zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen kann.
Beide Ausweisarten enthalten Angaben zur Energieeffizienzklasse, zum Energiebedarf bzw. Energieverbrauch, zu den Heizungssystemen, zu den erneuerbaren Energiequellen und zu Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes. Diese Informationen ermöglichen es potenziellen Käufern oder Mietern, die energetische Qualität eines Gebäudes besser zu verstehen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Energieeinsparung zu ergreifen.
Wer kann einen Energieausweis erstellen?
Der Energieausweis kann von speziell ausgebildeten Energieberatern oder qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden. Bei der Auswahl eines Energieberaters ist auf dessen Qualifikation und Erfahrung zu achten. Ein zertifizierter Energieberater sollte über fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet der energetischen Gebäudebewertung und der gesetzlichen Bestimmungen verfügen. Wir vermitteln Ihnen gerne einen erfahrenen Energieberater, der Sie bei der Erstellung des Energieausweises für Ihre Immobilie unterstützt.
Bei weiteren Fragen oder Beratungsbedarf zu Immobilienthemen steht Ihnen das Team von DOMIZIL ACHT gerne zur Verfügung. Wir sind Experten auf diesem Gebiet und helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Anliegen.
Wichtige Fragen und Antworten zum Energieausweis:
Welche Energieausweise gibt es?
Wir unterscheiden zwischen Energieverbrauchsausweis und Energiebedarfsausweis. Bedarfsausweise haben mehr Aussagekraft und sind daher zumeist teurer als Verbrauchsausweise. Der Energieausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.
Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?
Beim Verbrauchsausweis wird die Energieeffizienz des Gebäudes auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs seiner Bewohner ermittelt.
Der Bedarfsausweis ist hingegen aussagekräftiger und ermöglicht einen objektiven Vergleich mit anderen Objekten. Hier wird die Energieeffizienz unabhängig vom individuellen Heizverhalten ermittelt und anhand der technischen Gebäudedaten und auf Basis eines Gutachtens errechnet.
Wann benötige ich einen Energieausweis?
Wenn Sie ein Wohn- oder Nichtwohngebäude einem Käufer, Mieter oder Pächter überlassen möchten, muss der Energieausweis, sofern kein Ausnahmefall vorliegt, bindend vorgelegt werden. Dies gilt auch für einen Neubau oder für die großflächige Sanierung oder Erweiterung eines bestehenden Gebäudes um mehr als 50 %.
Benötigt man für jede Immobilie einen Energieausweis?
Für folgende Gebäude wird kein Energieausweis benötigt:
Der Energieausweis wird nur für Gebäude benötigt, die nach ihrer Zweckbestimmung unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden. Zudem wird kein Energieausweis benötigt für
- denkmalgeschützte Immobilien
- kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmeter
Weitere Ausnahmen für bestimmte Nutzungszwecke regelt § 2 II GEG, z.B. für Wohngebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind.
Welchen Energieausweis benötige ich?
Baujahr bis 1977 | Baujahr ab 1978 | Neubau | |
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Bis zu 4 Wohneinheiten | Bedarfsausweis* | Freie Wahl | Bedarfsausweis |
Ab 5 Wohneinheiten | Freie Wahl | Freie Wahl | Bedarfsausweis |
*Ausnahme: Bei Gebäuden, die schon bei der Baufertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht worden sind, genügt ein Verbrauchsausweis.
Beispiel: Wenn Sie Ihr Haus z.B.1974 gebaut und 2001 belegbare, energetische Maßnahmen durchgeführt haben, reicht ein Verbrauchsausweis.
Welche Angaben benötige ich zur Erstellung eines Energieausweises?
Um alle Angaben ausfüllen zu können, empfehlen wir die Bereithaltung folgender Unterlagen:
- Baupläne
- Bau- und Anlagenbeschreibungen
- weitere Unterlagen zur Immobilie (z.B. über vorgenommene Modernisierungen)
Durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG2020) müssen zudem folgende Aufnahmen bzw. Unterlagen mit hochgeladen werden:
- mindestens 2 Außenansichten des Gebäudes (genauer: je ein Foto der sich angrenzenden Giebel- und Traufseite. Keine Luftaufnahme!)
- ein Bild der Heizungsanlage inkl. abgehender Leitungen (alternativ: Typenschild der Heizung)
Beim Bedarfsausweis zusätzlich:
- Abgasmessprotokoll des Schornsteinfegers
- Fotos von allen 4 Hausseiten, Haustüre und je einmal stellvertretend von Fenster, Gaube und Heizkörper