Immobilien im digitalen Angebotsverfahren
Als Immobilienmakler sind wir ständig auf der Suche nach Verbesserungen für Ihr Immobiliengeschäft und möchten Sie bestmöglich unterstützen. Deshalb ist es uns ein Anliegen, Ihnen eine innovative Möglichkeit vorzustellen, die Ihnen zahlreiche Vorteile bietet: das digitale Angebotsverfahren. Dieses Verfahren bietet sowohl Verkäufern als auch Interessenten vielfältige Möglichkeiten, ein Immobiliengeschäft abzuschließen.
Was ist das digitale Angebotsverfahren?
Das digitale Angebotsverfahren ist eine moderne und innovative Methode, um Immobilien zu erwerben. Anstelle der traditionellen Abgabe eines einmaligen Angebotes per E-Mail haben Interessenten die Möglichkeit, ihr Gebot digital abzugeben und anzupassen, falls ein anderer Interessent mehr bietet. Nach Ablauf einer vorab angesetzten Frist kann der Verkäufer das für ihn beste Angebot auswählen. Dieses effiziente und transparente Verfahren ermöglicht sowohl Käufern als auch Verkäufern einen schnellen und unkomplizierten Abschluss.
Aktuelle Angebote im Angebotsverfahren:
Der Ablauf in Kürze:
- Sie kontaktieren uns bezüglich einem von uns angebotenen Objekt und vereinbaren einen Besichtigungstermin.
- Nach Besichtigung der Immobilie laden wir Sie per E-Mail zum digitalen Angebotsverfahren ein.
- Durch die Registrierung erhalten Sie einen Zugang zum digitalen Angebotsverfahren und können ein Angebot abgeben.
- In Ihrem Profil finden Sie zudem alle relevanten Objektunterlagen zum Download und werden informiert, sobald ein weiterer Interessent ein höheres Angebot abgegeben hat.
- Nach Beendigung des Angebotsprozesses werden alle Angebote dem Verkäufer vorgelegt. Ausschließlich der Verkäufer entscheidet, welches Angebot er annimmt.
Wie funktioniert das Verfahren genau?
Der Ablauf des digitalen Angebotsverfahrens ist denkbar einfach und transparent. Angenommen, Sie interessieren sich für eines unserer Objekte. Nachdem Sie uns kontaktiert haben, vereinbaren wir einen Besichtigungstermin, bei dem Sie das Objekt persönlich in Augenschein nehmen können.
Wenn mehr als 5 Interessenten konkretes Interesse an dem Objekt äußern, starten wir ein digitales Angebotsverfahren und senden Ihnen per E-Mail eine Einladung zum digitalen Angebotsverfahren. Durch eine einfache Registrierung erhalten Sie Zugang dazu und können, sobald dieses gestartet ist, Ihr Kaufpreisangebot abgeben. Sie können Ihr Angebot beliebig oft anpassen. Zusätzlich finden Sie in Ihrem individuellen Profil alle relevanten Objektunterlagen zum Download und werden automatisch benachrichtigt, wenn ein anderer Interessent ein höheres Gebot abgibt. Sie haben auch die Möglichkeit, den Sofortkaufpreis zu bieten – damit ist das digitale Angebotsverfahren beendet.
Wir von DOMIZIL ACHT bieten ausgewählte Immobilien stets im Richtpreisverfahren an. Im Gegensatz zum Bieterverfahren sind Sie als Kaufinteressent nicht verpflichtet, andere Kaufinteressenten zu überbieten. Sie bestimmen für sich, zu welchem Kaufpreis Sie bereit sind, die besichtigte Immobilie zu erwerben. Ihr Angebot kann sowohl über als auch unter dem Richtpreis liegen. Alle eingegangenen Angebote werden dem Verkäufer vorgelegt und er allein entscheidet, welches Angebot er annimmt. Es handelt sich um eine vom Verkäufer gewünschte, digitale Angebotslegung und nicht um eine Versteigerung oder Auktion.
Was sind die Vorteile für Immobilienverkäufer?
Das digitale Angebotsverfahren bietet Verkäufern eine Reihe von Vorteilen. Interessenten können nach der Besichtigung Ihrer Immobilie jederzeit und von jedem Ort aus online ein Angebot abgeben. Dabei steht es ihnen frei, ihr Kaufpreisangebot jederzeit zu ändern oder zu verbessern, wodurch ein dynamischer und transparenter Prozess entsteht.
Als Ihr Makler informieren wir Sie automatisch per E-Mail über alle relevanten Entwicklungen. Im Gegensatz zu einer Auktion sind Sie als Verkäufer nicht verpflichtet, ein Gebot anzunehmen, sondern können aus einer Liste abgegebener Gebote auswählen. Statistiken zeigen, dass digitale Angebotsverfahren in der Regel höhere Verkaufspreise erzielen.
Lassen Sie sich beraten
Unser Team von DOMIZIL ACHT steht Ihnen jederzeit beratend zur Seite und unterstützt Sie bei der Entscheidung, ob ein digitales Angebotsverfahren für Ihre Immobilie geeignet ist. Jeder Immobilienverkauf ist individuell und erfordert daher eine maßgeschneiderte Vorgehensweise. Unser erfahrenes Team erläutert Ihnen den Ablauf des digitalen Angebotsverfahrens im Detail und beantwortet alle Ihre Fragen.
Lassen Sie sich von uns beraten und entdecken Sie, wie das digitale Angebotsverfahren Ihren Immobilienverkauf auf das nächste Level bringen kann.
FRAGEN & ANTWORTEN ZUM DIGITALEN ANGEBOTSVERFAHREN
Kann jeder mitbieten?
Beim digitalen Angebotsverfahren können nur Interessenten teilnehmen, die die Immobilie vorher besichtigt haben und der Firma DOMIZIL ACHT bekannt sind. Diese werden persönlich durch DOMIZIL ACHT dazu eingeladen.
Ab wann können Angebote gelegt werden?
Sobald der Angebotsprozess gestartet und der Interessent zum Objekt hinzugefügt wurde kann ein Angebot abgegeben werden.
Muss ein neues Angebot immer höher sein als das vorige?
Beim Richtpreisverfahren können Gebote ober- und unterhalb des Richtpreises abgegeben werden und der angezeigte aktuelle Richtpreis ändert sich durch die Angebotsabgabe nicht.
Beim Bieterverfahren muss ein abgegebenes Gebot höher als das vorige Gebot sein. Der Interessent mit dem höchsten Gebot ist Angebotsführender und der aktuelle Preis erhöht sich mit jedem Angebot.
Was passiert, wenn kurz vor Ablauf des Prozesses ein Angebot gelegt wird?
Wird ein Angebot kurz vor Ablauf abgegeben, verlängert sich der Prozess immer automatisch um eine weitere Stunde. Jeder soll die Möglichkeit haben, sein gewünschtes Angebot abgeben zu können.
Ist ein digitales Angebot ebenso bindend wie ein schriftliches Angebot?
Das gebotene digitale Kaufpreisangebot ist für den Käufer ebenso bindend wie ein schriftliches Kaufpreisangebot.
Kann der Interessent von seinem Angebot zurücktreten?
Nach Abgabe des Angebots müssen Sie Ihren Rücktritt innerhalb von 24 Stunden an DOMIZIL ACHT melden. Wir können Ihr Angebot entfernen.
Muss der Eigentümer eines der vorliegenden Angebote annehmen?
Nein. Diese Entscheidung liegt ausschließlich beim Eigentümer. Nimmt er ein Angebot an, ist dieses auch verbindlich.
Bekommt immer der Höchstbietende die Kaufzusage durch den Eigentümer?
Ist der Endzeitpunkt des digitalen Bieterverfahrens erreicht, werden alle Angebote dem Eigentümer vorgelegt. Der Verkäufer der Immobilie ist nicht verpflichtet das Angebot anzunehmen, er ist auch nicht verpflichtet an den Höchstbietenden zu verkaufen.
Entstehen für Interessenten Kosten bei Angebotsabgabe?
Es entstehen keine weiteren Kosten. Das Portal dient lediglich der digitalen Abwicklung.